Der neue 12 - Stunden – Arbeitstag – Was das neue Arbeitszeitgesetz bringt!
Ab 01.09.2018 wird die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht. Jedoch darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen, die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht übersteigen. Künftig sind wöchentlich nicht mehr als zwanzig Überstunden zulässig.
Ausnahme
Bei Betrieben mit Betriebsrat und Gleitzeit ist immer eine Vereinbarung notwendig
Die Neuregelung des 12-Stunden-Arbeitstages gilt für alle Branchen.
Gleitzeit
Durch eine Gleitzeitvereinbarung kann die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Ab 01.09.2018 ist fünfmal pro Woche eine Verlängerung der Normalarbeitszeit auf zwölf Stunden vorgesehen. Wird an fünf Wochentagen jeweils zwölf Stunden gearbeitet, wird ein allfälliger sechster Arbeitstag arbeitsfrei, da die wöchentliche Höchstarbeitszeit erreicht wäre. Wird an den fünf Wochentagen jeweils zehn Stunden gearbeitet, wäre an einem allfälligen sechsten Arbeitstag keine Verlängerung der tagl. Normalarbeitszeit zulässig.
Durch die Neuerung steigt auch bei Gleitzeitbeschäftigten die erlaubte Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden. Jedoch wird die 11. Sowie 12. Stunde nicht als Überstunde ausbezahlt, außer sie werden vom Arbeitgeber angeordnet.
Bisherige Betriebsvereinbarungen
Bereits bestehende Betriebsvereinbarungen gelten weiter außer der Arbeitgeber möchte den 12-Stunden-Arbeitstag einführen. Dies bedarf eine neue Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung.
All-In-Vereinbarungen
Bei All-In Verträgen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung. Mit dieser sind sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen uund Überstunden abgegolten.
Zu Klären ist allerdings noch, ob auch bei bestehenden All-in- Vereinbarungen auch die elfte und zwölfte Arbeitsstunde bereits abgegolten ist.
Bei weiteren Fragen zu den Nerungen der folgenden Thermen setzen Sie sich mit mir in Verbindung!
- Der neue 12-Stunden-Arbeitstag
- Überstunden, Überstundenzuschläge
- Leitende Angestellte
- Gleitzeit
- Bisherige Betriebsvereinbarungen
- Nicht übertragbare Gleitstunden
- All-In-Vereinbarungen
- Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
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